Nichtdiskriminierungsklausel entfaltet in der Schweiz noch keine Wirkung

In der Schweiz dürfen Kreditkartenanbieter wie Visa und MasterCard seit dem 1. August 2015 wieder eine sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in ihre Vertragswerke aufnehmen. Diese Klauseln besagen, dass Kreditkarten gegenüber anderen Zahlungsmittel nicht benachteiligt, also beispielsweise mit einer Zusatzgebühr, belastet werden dürfen.

Wie man in der Online-Ausgabe des SRF nachlesen kann, haben Visa und MasterCard die genannte Klausel auch bereits in ihre Vertragswerke aufgenommen. Kunden zeigen sich dennoch empört, denn bei vielen Services wird auch weiterhin eine teils hohe Gebühr verlangt. Die Schweizer sehen das insbesondere deshalb kritisch, weil die Änderungen in den Medien so kommuniziert wurden, dass man als Verbraucher dachte, dass Zahlungen mit Modellen aus dem Kreditkarten-Vergleich in Zukunft nie mehr kosten dürfen. Doch genau das ist der Trugschluss der Änderung, denn rein rechtlich sind Händler durch die neue Klausel noch zu nichts verpflichtet. Das liegt auch daran, dass es zwischen den Kreditkartenfirmen und den verschiedenen Händlern auch noch eine Zwischenstufe – und damit viele Verträge, die einer Änderung bedürfen – gibt.

Swiss erhebt 11 CHF Zuschlag pro Ticket

Ein Hörer der SRF-Radiosendung „Espresso“ etwa beschwerte sich, dass ihm bei Zahlung mit einer Karte aus dem Kreditkartenvergleich ein Entgelt von 11 CHF berechnet wurde – pro Ticket. Die Swiss machte gegenüber SRF allerdings deutlich, dass sie sich nicht an die neue Klausel gebunden fühle. Man habe einen langfristigen Vertrag mit einem Vermittler für Kreditkartenzahlungen, der eine solche Klausel nicht enthalte, heißt es aus der Firmenzentrale in Zürich. Diese Vermittler heißen in der Schweiz SIX oder Aduno. Sie arbeiten auf der einen Seite mit den aus dem Kreditkarten-Vergleich bekannten Kreditkartenfirmen, also etwa Visa oder MasterCard, und auf der anderen Seite mit den Händlern zusammen. Mit beiden Seiten schließen die Verbraucher meist längerfristige Verträge – und diese enthalten bislang eben keine Nichtdiskriminierungsklausel.

Zahlreiche Schweizer Händler behalten Gebühren bei

Egal ob Media Markt, ebookers oder eben die Swiss – die meisten Händler, die bislang Gebühren für die Kreditkartenzahlung erhoben haben, tun dies auch weiterhin. Aus eigenem Antrieb verzichtet bislang kaum ein Händler auf die Zusatzgebühren. Doch was kann man tun, damit man mit seiner Karte aus dem Kreditkartenvergleich zukünftig nicht mehr draufzahlt? Experten raten dazu, dass man sich am besten direkt an die Kreditkartenanbieter wendet. Diese leiten gewöhnlich daraufhin ein Verfahren gegen ihre Vertragspartner ein. Mittelfristig könnte die Gebühr so bei einigen Händlern verschwinden. Dafür allerdings müssen zuerst noch viele Verträge geändert werden: Zuerst die zwischen den Mittelsmännern und den Kreditkartenfirmen und danach die zwischen SIX und Aduno und ihren Vertragspartnern in der freien Wirtschaft. Weigern sich Firmen, ihre längerfristigen Verträge zu ändern, könnte die Gebühr noch über viele Jahre bestehen bleiben.

Zusatzgebühren für Kreditkartenzahlungen sind unüblich

Wer in Deutschland oder Schweiz hauptsächlich mit einem Modell aus dem Kreditkarten Vergleich bezahlt, muss sich allerdings gewöhnlich keine Sorgen machen. Zusatzgebühren für Kreditkartenzahlungen gelten als absolut unüblich. Ausnahmen gibt es zumeist nur im Reisegeschäft. Die drei großen deutschen Airlines Germanwings, Lufthansa und Air Berlin etwa erheben allesamt eine Zusatzgebühr für Flugbuchungen. Nicht pauschal, dafür prozentual wird auch bei Anbietern von Pauschalreisenden für die Zahlung mit Kreditkarte abkassiert. Abgesehen von diesen Geschäftszweigen kann man sich allerdings darauf verlassen, dass eine Diskriminierung der Kreditkarte nahezu nie vorkommt. Im Alltag entstehen mit einer Kreditkarte so keine Zusatzkosten!