Negativzinsen bei Riester-Verträgen

Die große Angst vieler Verbraucher ist es, einmal im fortgeschrittenen Alter dazustehen und mittellos zu sein oder nur mit einer sehr kleinen Rente auskommen zu müssen. Riester-Verträge sollen dieser Angst entgegenwirken. Problematisch wird es nur dann, wenn die Banken scheinbar einen Negativzins auf diese Verträge erheben.

Negativzinsen bei Riester-Banksparplänen

Riester-Verträge sind für Millionen Verbraucher die Vorsorge fürs Alter. In einem Fall, der nun am Amtsgericht Tübingen verhandelt wurde, wurden bei einem Riester-Banksparplan Minuszinsen von der zuständigen Bank erhoben. Im August 2017 mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Bank bereits ab, weil das Institut damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auswies. Die Verbraucherzentrale sah dies als rechtswidrig an, denn bei einem laufenden Sparvertrag darf die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen. Das Landgericht Baden-Württemberg sprach sich allerdings in diesem Fall zu Gunsten der Bank aus. Das Argument des Gerichts war ein zusätzlich gewährter Bonuszins, der verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträge zahlen mussten. Somit seien am Ende alle Kunden gerecht behandelt worden. Die Bank selbst argumentierte auch noch damit, dass den Kunden keine tatsächlichen Minuszinsen in Rechnung gestellt wurden. Die Grundverzinsung wurde nämlich mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen der Banksparpläne verrechnet. Unter dem Strich erhielten alle Kunden positive Zinsen, laut Aussagen der Bank.

Kann jede Bank Negativzinsen erheben?

Bisher ist der Fall in Tübingen der einzig bekannte in diesem Rahmen. Experten halten aber schon diesen einen Fall für zu viel. In Deutschland sorgen rund 16 Millionen Verbraucher mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vor. Diese Verbraucher verlassen sich dabei auf die vereinbarten Konditionen ihrer Bank. Rechnerisch gesehen haben auch andere Anbieter von Banksparplänen die Möglichkeit Minuszinsen auszuweisen. In der Regel seien Riester-Banksparpläne von Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit einem festen Abschlag auf einen Referenzzins kalkuliert. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase kommen Anbieter allerdings in Schwierigkeiten ihr Zinsversprechen zu halten. Die Niedrigzinsphase begann nach der großen Banken- und Finanzkrise 2007/2008. Seitdem fiel der Leitzins jährlich um einige Prozent und erreichte 2015 dann schließlich einen Niedrigrekordwert von 0,00 Prozent. Diesen Wert hat der Leitzins auch heute noch. Bisher ist auch kein Anstieg des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Aussicht. Für die Riester-Banksparpläne bedeutet diese Niedrigzinsphase, dass die Referenzzinsen nach unten gedrückt werden. Sparen allgemein ist in nächster Zeit für keinen Verbraucher besonders ergiebig.

Grund für Negativzinsen

Der Grund weshalb Banken Negativzinsen erheben, ist sehr simpel. Die Institute geben einen Teil der Kosten weiter, die die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank bei ihnen verursacht. Diese Geldpolitik besagt unter anderem, dass Banken kostenlos frisches Zentralbankgeld zu null Prozent Zinsen erhalten. Allerdings dürfen die Banken zugleich nicht zu viel Geld horten. Zu viel Geld kommt aber schnell rein, beispielsweise über Einlagen von Kunden. Für die überschüssige Liquidität, die die Banken bei der EZB lagern, erhebt diese 0,4 Prozent Strafzinsen. Privatkunden sollten sich aber nicht zu viele Sorgen um die Negativzinsen machen. Banken geben die Negativzinsen meist an bestimmte Kundengruppen ab. Betroffene Kundengruppen sind meist Firmenkunden und Profianleger wie Versicherungen und Pensionsfonds. Diese müssen, wenn sie Gelder der Bank überlassen, häufig zusätzliche Gebühren zahlen, statt Zinsverträge zu kassieren. Vereinzelte Ausnahmen gibt es manchmal, wenn es sich um sehr wohlhabende Kunden handelt. Dann wird auch teilweise von diesen Privatkunden der Negativzins erhoben.