EU-Richtlinie begrenzt Gebühren bei Kreditkartenzahlungen

Am 13. Juni trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft. Neben den Regelungen zu Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen beschäftigt sich die Richtlinie außerdem mit den Entgelten, die Unternehmen beim Bezahlen mit bestimmten Zahlungsmitteln dem Verbraucher auferlegen. Demnach müssen Kunden zukünftig nicht mehr zahlen, als dem Unternehmen selbst mit diesem Zahlungsmittel an Kosten entsteht.

Wer online kauft und mit Kreditkarte bezahlt, muss nicht selten für diese Zahlungsoption Gebühren berappen. Die Anbieter rechtfertigen das Entgelt unter anderem damit, dass sie an die Kreditkartenunternehmen ebenfalls einen bestimmten Betrag abführen müssen.

Jetzt schützt eine vor kurzem in Kraft getretene EU-Richtlinie die Verbraucher vor eben diesen oft völlig überhöhten Entgelten. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung regelt, dass die Erhebung eines Entgeltes bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittel wie Kreditkarte nur dann zulässig ist, wenn

1. dem Verbraucher eine entgeltfreie, zumutbare, gängige Alternative zum Bezahlen angeboten wird

2. das erhobene Entgelt nicht die Kosten übersteigt, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.

Das bedeutet, die für eine Zahlung mit Kreditkarte erhobenen Gebühren dürfen nur insoweit berechnet werden, als dass der Kunde sich nicht für eine alternativ angebotene, kostenfreie Zahlungsmethode entschieden hat (bspw. Zahlung per Lastschrift, Sofortüberweisung etc.). Zudem sind unverhältnismäßig hohe Entgelte unzulässig.

Verbraucher müssen Gebühr nicht zahlen

Sollte ein Unternehmen dennoch ein unangemessenes Entgelt erheben, dann muss der Verbraucher dieses nicht bezahlen. Das hat allerdings keine Auswirkung auf den Hauptvertrag, also beispielsweise den Kauf von Schuhen. Dieser Vertrag bleibt unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode und den dabei erhobenen oder nicht erhobenen Entgelten wirksam.