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Verlust KreditkarteKreditkarte sperren lassen

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Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte und/oder der Kreditkartendaten sollten Sie die Karte umgehend sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden und die Haftung bei Fremdverfügungen nicht selbst übernehmen zu müssen.

Eine Nummer für alleZentraler Sperr-Notruf

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es einen zentralen Sperr-Notruf zum Sperren unterschiedlicher elektronischer Medien. Die Hotline ist 24 Stunden täglich erreichbar und im Inland kostenfrei. Die Kosten für Anrufe aus dem Ausland richten sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.

Inland 116 116

Ausland 0049 116 116 sowie 0049 30 4050 4050

Nicht immer ist die deutsche Landesvorwahl 0049 aus allen Ländern erreichbar. In einer Liste finden Sie die internationalen Vorwahlen für Ferngespräche

Alternative Sperrnummern für Kreditkarten, weil Ihre Karten verwaltende Bank beispielsweise nicht am zentralen Sperr-Notruf teilnimmt, finden Sie im Folgenden:


mastercard

Mastercard Sperrnummer

nur Deutschland: 0800 - 819 10 40 *

international (R-Gespräch): +1 636 - 7227 111


visa-logo

Visa Sperrnummer

0800 - 811 84 40 *

international (R-Gespräch): + 1 303 - 967 10 96


amex

American Express Sperrnummer

+49 69 - 97 97 20 00 **


dinersclub

Diners Club Sperrnummer

+49 69 900 150 - 14 (Mo – Fr, 8:00 – 16:00 Uhr) **

+49 69 900 150 - 135 oder 136 (außerhalb der Bürozeiten) **


* kostenlos aus dem deutschen Festnetz, abweichende Gebühren aus dem Ausland und über Mobilfunk
** Gebühren der Deutschen Telekom innerhalb Deutschlands, abweichende Gebühren aus dem Ausland

Sperrdienst der BankenSperr-Notruf der Banken

Unabhängig vom zentralen Sperr-Notruf bieten viele Banken einen hausinternen Kartensperrdienst an. Die Telefonnummer erfahren Sie auf der Internetpräsenz des Instituts oder direkt bei der Bank. Oft sind Hotlines auch auf der Kreditkartenrückseite vermerkt. Notieren Sie sich diese Nummern, um stets eine Kommunikation zur Bank zu gewährleisten.

Trotz Anruf beim Sperr-Notruf sollten Sie also stets zusätzlich Ihr kartenführendes Institut TELEFONISCH oder PERSÖNLICH VOR ORT benachrichtigen, um die Infos über den Kartenverlust an die zentrale Stelle weiterzugeben und alle weiteren Schritte einzuleiten. Dazu gehören unter anderem der Versand von Notfall-Karten, wenn Sie sich beispielsweise im Ausland befinden sowie die Ausstellung einer neuen Karte. Sobald Sie eine Kreditkarte beantragen und diese zugesandt bekommen, wird Ihnen mit den Vertragsunterlagen auch eine Servicenummer mitgeteilt, die für Kartensperren zuständig und rund um die Uhr erreichbar ist.

Was Sie wissen solltenWichtige Details zur Kartensperre

Um die Kreditartensperre schnell durchführen zu können, sollten Sie die folgenden Daten sofort parat haben:

  • Name der kartenausgebenden Bank
  • Bankleitzahl der kartenausgebenden Bank
  • Kreditkartengesellschaft (Visa, Mastercard etc.)
  • Kreditkartennummer

Sperrbare MedienWas kann gesperrt werden?

Voraussetzung für eine Sperre beim zentralen Notruf ist eine freiwillige Anbindung des Anbieters der elektronischen Medien an den Sperr-Notruf. Gesperrt werden können:

  • Bankkundenkarten
  • Debitkarten (Maestro, V-Pay usw.)
  • Kreditkarten
  • Handykarten
  • elektronische Signaturen
  • Trägermedien von Zertifikaten
  • Mitarbeiterausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle
  • Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
  • Online Banking-Logins
  • E-Mail-Accounts
  • Remote Access Systeme
  • andere elektronische Berechtigungen

Hinweis: Der Sperr-Notruf dient lediglich der Sperrung Ihrer verloren gegangenen Dokumente. Eine Entsperrung kann nicht vorgenommen werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die kartenverwaltende Bank bzw. die zuständige Behörde. Grundsätzlich ist von einer Entsperrung allerdings abzuraten, da Sie sich nie sicher sein können, ob beispielsweise Ihre Kreditkartendaten nicht doch in die Hände Dritter gelangt sind und durch die Entsperrung zukünftig illegale Verfügungen vorgenommen werden. Deshalb raten auch Banken von dieser Methode ab und stellen in der Regel immer eine neue Kreditkarte aus.

Damit ist zu rechnenHaftung bei Kreditkarten

Sobald die verloren gegangene Kreditkarte gesperrt wurde, ist Ihre Haftung auf maximal 50 Euro beschränkt, sofern Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Dazu gehört, die Kreditkartennummer sowie PIN niemanden mitzuteilen oder diese am selben Ort wie die Plastikkarte aufzubewahren. Auch sollten Sie Ihre Kreditkarte niemals aus der Hand geben, auch nicht an Familienangehörige, da in diesen Fällen das Risiko des Kartenverlustes hoch ist.

Wurde die Meldung zu spät, d.h. nicht unverzüglich nach Verlust der Plastikkarte oder Kartendaten, durchgeführt, darf die kartenführende Bank die Haftung für eventuelle Schäden ebenfalls verweigern.

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