Mastercard muss 571 Millionen Strafe zahlen

Wie nun ans Licht gekommen ist, hatte das Unternehmen Mastercard über zwei Jahre lang zu hohe Gebühren von Verbrauchern eingefordert. Dieses Fehlverhalten kommt Mastercard nun teuer zu stehen. Das US-amerikanische Unternehmen muss eine Strafe über mehrere Hundert Millionen Euro zahlen.

Aufwandsentschädigung

Jeden Tag nutzen Verbraucher ihre Kredit- oder Girokarte (ehemals EC-Karte), um online oder im Supermarkt zu bezahlen. Bei dieser Art des Bezahlens enthält der Kaufpreis immer eine Art „Aufwandsentschädigung“. Diese Entschädigung geht an die Beteiligten der Transaktion. Mindestens zwei Banken und ein Kartenanbieter sind nämlich daran beteiligt das Geld zu verschicken, es vom Konto des Kunden abzubuchen und dem Händler wieder gutzuschreiben. Jede beteiligte Partei verdient eine winzige Summe daran. Eine der großen internationalen Gesellschaften für Kreditkarten, Debitkarten und Guthabenkarten ist die „Mastercard Incorporated“. Das Unternehmen wurde 1966 gegründet und hat ihren Sitz in New York. Sie ist auf dem europäischen Kreditkartenmarkt die Nummer zwei hinter Visa. Damit Unternehmen wie Mastercard oder Visa nicht ihre Vormachtstellungen ausnutzen und sich die Preise und Gebühren so legen, wie sie möchten, gibt es die europäische Wettbewerbskommission. Diese ist dafür zuständig den Markt so zu kontrollieren, dass einem fairen Wettbewerb nichts im Wege steht. Sie verhängt zudem Strafen, wenn die Unternehmen gegen geltende Regeln verstoßen.

Mastercard muss Strafe zahlen

Der Kreditkartenanbieter Mastercard muss eine Kartellbuße von 571 Millionen Euro zahlen, weil zu hohe Gebühren von Händlern in der Europäischen Union (EU) verlangt wurden. Laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, haben die bisherigen Regelungen von Mastercard, die Händler daran gehindert bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Entgelte, die die Bank des Karteninhabers der Bank des Händlers bei einem Kauf mit Kreditkarte in Rechnung stellt, richtete sich auf Betreiben von Mastercard bis 2015 nach dem Sitz des jeweiligen Händlers. Die Höhe dieser Entgelte unterschied sich allerdings erheblich von Land zu Land, bis dann vor vier Jahren eine Obergrenze für diese Gebühren in der EU eingeführt wurde. Grund für die Strafe ist, dass nach Ansicht der Wettbewerbshüter, die Vorgaben von Mastercard den Vorschriften für den EU-Binnenmarkt wiedersprachen. Die Kosten für Kartenzahlungen wurden künstlich in die Höhe getrieben, was einen Nachteil für Verbraucher und Einzelhändler in der EU bedeutete.

Keine Schadenerstattung für Verbraucher

Mastercard selbst sieht den Verstoß gegen die Kartellregeln als eine „Altlast“ an, die nun zu den Akten gelegt werden könne. Die kritisierte Praxis sei zudem weniger als zwei Jahre angewandt worden und die gegenwärtigen Geschäftspraktiken seien alle rechtens. Die erwarte Buße wurde vom Konzern bereits im vierten Quartal zurückgestellt. Auch nach Zahlung der Buße ist das aber kein wirklicher Gewinn für die Verbraucher, die zwei Jahre lange zu hohe Gebühren gezahlt haben. Der Schaden pro Person lässt sich nämlich nicht berechnen. Aber auch, wenn eine solche Berechnung möglich wäre, hätten Verbraucher keinen Anspruch auf eine Erstattung der Gebühren. Dafür seien die Kunden nämlich nicht direkt genug betroffen gewesen. Der Vertrag über die Gebühren ist nämlich zwischen Mastercard und den Banken entstanden. Mastercard hatte im Endeffekt keinen Einfluss darauf, dass die höheren Gebühren der Banken dann über den Händler bei den Verbrauchern gelandet sind.